Familienförderung

Antrag Download

Falls Sie um eine Familienförderung ansuchen wollen, lesen Sie sich bitte zuerst die Richtlinien durch.

Den Antrag bitte per Antragsformular an den Elternverein richten. Formulare liegen im Sekretariat der Schule oder bei den EV-Vorstandsmitgliedern auf, oder können hier im pdf-Format aufgerufen werden.

Den Antrag können Sie entweder per Post an die Schuladresse (Wenzgasse 7, 1130 Wien) schicken mit dem Hinweis „Elternverein“, oder im Sekretariat der Schule abgeben.

Richtlinien für die Gewährung von Familienförderung

durch den Elternverein am Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und Wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium, 1130 Wien, Wenzgasse 7 („ELTERNVEREIN“)

  1. Der ELTERNVEREIN kann – bei Zutreffen der in den folgenden Punkten genannten Anforderungen – Eltern/Erziehungsberechtigten von Schülern/innen des Bundesgymnasiums, Bundesrealgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasiums, 1130 Wien, Wenzgasse 7 („GRG 13“) Zuschüsse zu den Kosten der Teilnahme der Schüler/innen an Schulveranstaltungen (Sprachreisen, Schikurse u.ä.) und schulbezogenen Veranstaltungen (Exkursionen u.ä.) („Familienförderung“) gewähren.
  2. Antragsvoraussetzungen:
    • Der/die Antragsteller/in muss Mitglied des ELTERNVEREINS sein, d.h. die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das jeweilige Vereinsjahr muss erfolgt sein.
    • Die Veranstaltung, für die ein Zuschuss zu den Kosten beantragt wird, muss im Kalender der vom Schulgemeinschaftsausschuss („SGA“) des GRG 13 beschlossenen bzw. genehmigten Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen aufscheinen (Aushang am „Schwarzen Brett“ des GRG 13).
  3. Familienförderungen sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten beim Obmann/Obfrau des ELTERNVEREINS ausschließlich unter Verwendung der vom ELTERNVEREIN aufgelegten Vordrucke, die im Sekretariat des GRG 13, beim Obmann/Obfrau und bei allen übrigen Vorstandsmitgliedern des ELTERNVEREINS bezogen werden können, zu beantragen.
  4. Die Anträge sind in der Regel spätestens vor dem 1. Tag der jeweiligen Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung beim Obmann/Obfrau des ELTERNVEREINS einzubringen.
  5. Über die eingereichten Anträge entscheidet der Obmann/Obfrau in Abstimmung mit den übrigen Vorstandsmitgliedern des ELTERNVEREINS. Die Entscheidungsträger sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis gelangenden Daten der Anträge, insbesondere die finanziellen Daten, streng vertraulich zu behandeln.
  6. Alleiniges Entscheidungskriterium – abgesehen von Pkt. 8b. – ist die soziale Bedürftigkeit des/der jeweiligen Antragstellers/Antragstellerin, d.h. die im Antrag dargelegten sozialen (primär Einkommens- und Familien-) Verhältnisse, die in geeigneter Form (z.B. durch Lohn – oder Gehaltsbestätigungen) nachzuweisen sind, müssen die Gewährung einer Familienförderung rechtfertigen. Es gelten keine starren Einkommensobergrenzen, sondern es wird die jeweilige individuelle Situation beurteilt.
  7. Die Entscheidung über Anträge wird dem/der jeweiligen Antragsteller/Antragstellerin vom Obmann/Obfrau des ELTERNVEREINS schriftlich bekanntgegeben. Die Ausbezahlung der Familienförderung erfolgt ausschließlich auf das vom jeweiligen Antragsteller/Antragstellerin bekannt gegebenen Bankkonto. Im Falle einer Ablehnung ist keine Angabe der Gründe erforderlich.
  8. Erforderliche Unterlagen:
    • Aktuelles Familieneinkommen (Vater, Mutter, Kinderbeihilfe, evt.Alimente, ggf Information über gestellten Unterstützungsantrag an das Bundesministerium bzw. Höhe der Unterstützungszusage)
    • Anzahl der Kinder im Haushalt
    • Begründung, warum Zuschuss erforderlich ist
  9. Ausmaß der Förderung:
    • Familienförderungen sind generell mit 50 % der Kosten der Teilnahme eines/einer Schülers/Schülerin an einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung begrenzt. In Ausnahmefällen kann jedoch die Förderung auch die gesamten Kosten umfassen.
    • Unabhängig von Pkt. 8a. können Familienförderungen lediglich im Rahmen des von der Hauptversammlung des ELTERNVEREINS für das jeweilige Vereinsjahr beschlossenen Budgets gewährt werden.

Wien, im Oktober 2012